Montag, 2. Februar 2009

Das Finanzamt und ich

Anfang des Jahres erhielten wir unseren Steuerbescheid für das Jahr 2007 und wunderten uns über den zu geringen Erstattungsbetrag. Das Rätsel war schnell gelöst: Wer Handwerkerleistungen hatte, kann die Arbeitszeit geltend machen und bekommt bis zu 600 Euro direkt ausbezahlt. Allerdings reicht es nicht, wenn man die Rechnung beilegt, es muss auch der Kontoauszug, auf dem die Zahlung dokumentiert ist, mitgeschickt werden. Das hatte ich aber übersehen.

Natürlich ruft die freundliche Sachbearbeiterin, die ja sieht, dass es nur eine Kleinigkeit ist, nicht mal eben beim Steuerzahler an und klärt die Sache. Das wäre ja Dienst am Kunden, wo leben wir denn ?

Der Steuerzahler bekommt also einen Bescheid, auf dem ganz hinten erklärt wird, warum die Handwerkerleistung nicht anerkannt wurde.

Gegen diesen Bescheid kann er dann – so wurde mir telefonisch ausdrücklich erklärt – innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen und den fehlenden Beleg mitschicken.

Also gut, es lebe der Amtsschimmel, aber natürlich habe ich das prompt erledigt. Mein Mann gab den Beleg und den dazugehörenden Einspruch persönlich beim Finanzamt ab, ließ sich aber leider keine Empfangsbescheinigung geben.

Drei Wochen später haben wir noch nichts vom Finanzamt gehört. Aus leidvoller Erfahrung rief ich also an um zu klären, ob denn der Brief auch wirklich bei unserer Sachbearbeiterin angekommen sei.

Die Dame meldete sich, schwer atmend. Kann vorkommen. Ich nannte ihr unsere Steuernummer und schilderte das Problem, das ja wirklich Kleinkram ist. Sie tippte genervt (Vorsicht, störender Bürger !) unsere Nummer ein und meinte dann, das könne sie jetzt am Bildschirm nicht sehen.

Pause.

Als ich hartnäckig nichts sagte, meinte sie, noch genervter (Bürger läßt sich nicht abwimmeln !) als vorher, da müsse sie eben die Akte holen.

Ja, danke, ich warte.

Dann blätterte die Sachbearbeiterin hochmotiviert und deutlich hörbar, um mich mal eben zu schocken: „Also, ich finde da nichts.
Aber das ist doch erst drei Wochen her, so schnell wird das hier nicht bearbeitet.“

Den Satz sollte ich mal meinen Kunden sagen....

Ich rang um Fassung und fragte sie, wie ich das denn nun mit der Einspruchsfrist machen solle.

„Sie müssen eben Einspruch einlegen.“

„Das habe ich doch schon.“

„Macht nichts, dann machen Sie es eben sicherheitshalber noch einmal, Sie können es gerne faxen.“

Okay, mache ich, für 600 Euro muss man schon was tun. Zumindest als Steuerzahler, als Sachbearbeiter auf einem Amt hat man da viel mehr Freiheiten. Nur drei Wochen für einen Beleg, nein, ich verstehe das, man sollte die Bürger auch nicht zu sehr verwöhnen.





1 Kommentar:

Katja hat gesagt…

Da zahlt man doch gerne Steuern! Da sieht man doch gleich, wem das Geld zu Gute kommt... Gruselig! Tolle Arbeitsmoral. Ich bin begeistert. *grrrrrrr*