Mittwoch, 15. Mai 2013

Die Deutsche Bahn und die Schwarzfahrer


Wir bezahlen für die Schülermonatskarten pro Kind rund achtzig Euro pro Monat. Der Betrag wird von unserem Konto abgebucht, noch nie gab es irgendwelche Zahlungsprobleme, wir sind eigentlich Traumkunden, finde ich.

Schüler ab dem 15. Lebensjahr müssen als Nachweis ihrer Schülereigenschaft die sogenannte Berechtigungskarte zur Benutzung von Schülerzeitkarten mit sich führen. Auf diesem schicken, bahneigenen Formular bestätigt die Schule, dass der Fahrkarteninhaber tatsächlich dort beschult wird. Damit das alles auch seine Richtigkeit hat, muss die Bahn die Karte gegenzeichnen, erst dann gilt sie.

Man könnte natürlich in die Beförderungsrichtlinien aufnehmen, dass bei Schülern ein gültiger Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist, aber das würde den bürokratischen Aufwand unnötig verringern und vermutlich die Fahrkartenkontrolleure intellektuell überfordern – ich gehe davon aus, des Schülerausweise nicht einheitlich sind, so dass dem Betrug Tür und Tor geöffnet würde.

Unsere Tochter wurde kontrolliert. Der Berechtigungsausweis war seit kurzem abgelaufen, wir hatten das nicht bemerkt. Der Schülerausweis wurde nicht akzeptiert, siehe oben.  Der Kontrolleur hatte eine Auszubildende dabei und wollte ihr nun vorführen, wie mit Schwarzfahrern umzugehen ist. Unsere Tochter wurde über mehrere Bahnstationen quasi erkennungsdienstlich behandelt. Fingerabdrücke wurden keine genommen, da hatte sie Glück. Sie durfte auch gerade noch an der richtigen Station aussteigen, ich weiß nicht, was der Kontrolleur gemacht hätte, wenn zu diesem Zeitpunkt die Daten noch nicht vollständig in seinem Computer eingegeben worden wären.

Heim kam unsere Tochter dann mit einem langen Ausdruck: Frau XY, geboren am, und so weiter, muss die Fahrpreisnacherhöhung von € 40,00 (inzwischen sind das übrigens € 60,00) bezahlen oder nachweisen, dass es einen gültigen Fahrausweis gab. Nachzuweisen ist dies durch das Einscannen des Fahrausweises und Übermittlung an diese Seite. Die Damen im Reisezentrum konnten uns nicht helfen, das müsse online gemacht werden, einfach so ganz naiv die Unterlagen vorzulegen am nächsten größeren Bahnhof, das ist viel zu einfach, geht nicht.

Selbstverständlich haben wir umgehend die Berechtigungskarte erneuert. Ich habe alles eingescannt und unter Angabe der FN-Nummer eine Nachricht an das oben verlinkte Schwarzfahrerportal geschickt, und jetzt das Antwortschreiben auf dem Postweg erhalten:

„Sehr geehrte Frau DukeimNetz,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xxx. Wir bedauern, dass Ihr minderjähriges Kind am xxx während seiner Fahrt von xxx nach xxx in die unangenehme Situation einer Fahrpreisnacherhebung kam.

Ihre Tochter konnte keine gültige Berechtigungskarte vorlegen.

Wir haben Ihre Unterlagen geprüft und reduzieren unsere Forderung auf den Betrag von € 7,00. Geben Sie dabei die Nummer der Fahrpreisnacherhebung an.

Sehr geehrte Frau DukeimNetz, wir wünschen Ihrer Familie künftig eine gute Fahrt.

Mit freundlichen Grüßen
DB Vertrieb GmbH
Fahrpreisnacherhebung“

Die € 7,00 werde ich brav überweisen, trotzdem täglich dankbar sein, wenn meine Kinder überhaupt irgendwann ankommen, die mindestens drei Verspätungen pro Fünftagewoche gelassen hinnehmen, nicht nachrechnen, wie viele Stunden ich schon am Bahnhof auf die verspäteten Kinder gewartet habe (es fährt kein vernünftiger Anschlussbus in unseren Teilort), nicht ausrechnen, wie viel Benzin ich schon verfahren habe, weil Züge ganz ausgefallen sind (Stuttgart 21 betrifft unsere Strecke, Weichen- und andere technische Probleme sind Standard), nicht darüber nachdenken, was passiert wäre, wenn meine Tochter vor einem Jahr so angegangen worden wäre – die jahrelange Aufbauarbeit, die es überhaupt möglich gemacht hat, dass sie selbständig Zug fährt, wäre zunichte gemacht worden.

Trotz eigentlich gültiger Fahrkarte.

Daher: kontrolliert gegebenenfalls alle bahn-amtlichen Zusatzdokumente, sonst werdet ihr, bzw. eure Kinder, unversehens zum Verbrecher ;-)

3 Kommentare:

Frau Mahlzahn hat gesagt…

Oh ja, da kommt Wut auf -- in Graz fallen mir die Öffis auch eher dadurch aus, dass sie sehr penibel sind, wenn es ums kassieren geht -- aber nachlässig bei solch profanen Dingen wie Pünktlich und Verlässlichkeit... Etwas leichter ist dagegen das Prozedere, wenn man tatsächlich mal die Schülerfreifahrtskarte vergessen hat -- einscannen und hinschicken reicht, jedenfalls bei den ersten vier Malen, ;-).

Es freut mich aber, dass die Tochter doch noch relativ die Gelassenheit hat bewahren können.

So long,
Corinna

Alltagsheldin hat gesagt…

Tja, das ist die Deutsche Bahn. Da fehlen einem einfach die Worte...
Und das arme Kind, sowas über sich ergehen lassen zu müssen - Wahnsinn!!!

Respekt an die Tochter, dass sie das so hingenommen hat. Meine wäre wohl in Tränen ausgebrochen und noch Wochen danach völlig fertig :(

Liebe Grüße
die Alltagsheldin

Frau Kreis hat gesagt…

Oh je. Meine Kinder hätten auch geweint und tagelang darüber gesorgt, ob sie jetzt demnächst ins Gefängnis kommen. Ich finde diese Verwaltungspedanterie so fürchterlich anstrengend (deutsch).